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Speicherdämmung

Seit dem 1. Januar 2016 müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen ausreichend gedämmt sein. Ob Handlungsbedarf besteht, können Hausbesitzer so herausfinden: Wer sein Haus schon lange selbst bewohnt, muss nicht tätig werden, es sei denn, das Haus hat mehr als zwei Wohnungen. Dann ist die Dachbodendämmung Pflicht.

Über das Dach gehen bis zu 20 Prozent der häuslichen Heizenergie verloren. Eine Dachdämmung bewahrt Sie vor diesem enormen Wärmeverlust. Es gibt zwei Varianten ihren Speicher zu dämmen. Die erste Variante wird mit einem druckfesten Dämmstoff mit einer Holz- oder Zementgebundenen Platte auf der Geschossdecke ausgeführt. Die zweite Variante wird mit Klemmfilz oder Holzweichfaser zwischen den Deckenbalken oder Sparren eingelegt. Gern beraten wir Sie und helfen Energiekosten einzusparen.