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Winterdienst

Mit den ersten Schneefällen sind Immobilieneigentümer zum Schutze der Fußgänger verpflichtet, die Bürgersteige und Gehwege auf ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Wir übernehmen für Sie das Räumen und Streuen Ihrer Gehwege, Hauseingänge, Garagenzufahrten, privaten Straßen und Parkplätze.